In der Regel wird Ihnen ein Angebot ca. 6-12 Monate vor Ende der Zinsbindung berechnet.
Was die meisten jedoch nicht wissen, dass man sich die Konditionen für die eigene Anschlussfinanzierung auch schon bis zu 5 !!! Jahre, im Vorfeld sichern kann. Im fachlichen Bereich spricht man von „Forward Darlehen“, wobei Forward-Aufschläge auf den aktuellen Zins aufgeschlagen werden, wenn z.B. die Weiterfinanzierung erst in 3 Jahren stattfinden soll.
Bsp. Der Zinssatz für Ihre Finanzierung wäre 3,80% wenn Sie Ihre Restsumme in den kommenden 12 Monaten schon ablösen könnten.
Ihre Anschlussfinanzierung kann und wird erst in 3 Jahren stattfinden.
Sie möchten sich aber heute schon die Konditionen für in 3 Jahren sichern, weil Sie der Annahme sind, dass die Zinsen weiter steigen.
Mit den Aufschlägen für eine Forward Darlehen liegen Sie dann heute bei 4,40%. Wenn die Zinsen jedoch weiter steigen und Sie noch 2 Jahre abwarten, kann der Zinssatz möglicherweise bei 6,00% liegen und es wäre jetzt mit 4,40% die günstigere Möglichkeit gewesen.
„Sie sind faul und bequem“ ist die weitläufigste Annahme bei allen Unternehmen, bei denen Sie laufende Verträge haben. Nur eine Unterschrift und die Verlängerung Ihres bestehenden Vertrags ist erledigt.
Bekommen Sie dafür die aktuell besten und günstigsten Konditionen?! – eher nicht, und so wechseln viele zum Jahresende Ihre Stromanbieter und Versicherungen, um sich vielleicht ein paar hundert Euro zu sparen. Bei einer Anschlussfinanzierung sieht es ganz genauso aus, nur dass wir hier über weit höhere Beträge und Einsparungen sprechen.
Auch die Banken, Sparkassen und Darlehensgeber geben die besten Konditionen i.d.R. nur bei NEU-Abschlüssen und nicht für Bestandskunden. Bei Zinsunterschieden durchschnittlich von 0,75% sind das bei einer 10-jährigen Zinsbindung und 100.000 Euro Darlehensbetrag ca. 7.500 Euro.
Der Zeitaufwand ist natürlich größer, weil man wieder erst alle kompletten Unterlagen ( Objekt- und Bonitätsunterlagen ) „raussuchen“ und vorlegen muss, aber diesen „Aufwand“ sollte man bei dieser großen Ersparnis gerne betreiben. Solch einen „Stundenlohn“ bekommt man nur selten 😉
Bei laufenden Verträgen >10 Jahre Zinsbindung
Wenn Sie eine langfristige Zinsbindung, über 10 Jahre Zinsbindung, abgeschlossen hatten, so kommen Sie nach 10 Jahren + 6-monatiger Kündigungsfrist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihren laufenden Verträgen. Dies ist das kundenseitige Sonderkündigungsrecht nach §489 BGB.
Beispiel:
Sie haben 2015 einen Vertrag mit 15-jähriger Zinsbindung abgeschlossen. Ihr Darlehen wurde am 01.06.2015 vollständig ausgezahlt. Die vertragliche Zinsbindung läuft am 30.03.2030 aus. Sie haben die Möglichkeit zum 01.12.2025 (Datum vollständige Auszahlung + 6-monatige Kündigungsfrist) das Darlehen fristgerecht zu kündigen und sich heute schon die Konditionen für Ihre Anschlussfinanzierung zu sichern.